Beide
Mannschaften gewannen jeweils eine Halbzeit mit 2:0, weshalb es keinen Sieger
in diesem Spitzenspiel gab. Die Partie begann mit einem Paukenschlag. Nach
einer Heldburger Kombination aus der eigenen Hälfte setzte sich Clauss durch
und passte zu Hartung, der zum 1:0 einschob (1.). Von diesem Auftakt nach Maß
des Tabellenführers zeigte sich dessen schärfster Verfolger wenig beeindruckt und
spielte entschlossen nach vorne. Heldburg zog sich etwas zurück und versuchte,
Konterchancen zu nutzen. Das Niveau blieb unter den Ansprüchen eines
Spitzenspiels. Große Tormöglichkeiten waren in der ersten Halbzeit auf beiden Seiten
Mangelware. In der 29. Minute setzte sich Heldburgs Hartung gut auf der rechten Seite durch, passte auf den
zentral stehenden Götz, der im Nachsetzen Torwart Schwab überwand. Kraft hatte
die erste gute Torchance für
den Gast, sein Kopfball ging aber am Tor vorbei (35.).
Spielerisch
wurde die Begegnung im zweiten Durchgang nicht besser. Heldburg versuchte
seinen Vorsprung zu
verwalten und hoffte zudem auf Konter, während die Spielgemeinschaft nach dem
Anschluss strebte. Bei einem Freistoß kurz hinter der Mittellinie wurde der
Ball über die Heldburger Verteidiger zu Kraft geschlagen, der erfolgreich war (58.).
Danach nahm das Spielgeschehen etwas Fahrt auf. Die Eishausen/ Streufdorf bekam
„neue Luft". Dennoch hatte Clauss alleine vor dem Gästetor stehend die große
Möglichkeit zum 3:1 (70.), traf aber nur die Latte. Stattdessen glich Grill per
Foulelfmeter aus (81.). Er hatte sogar die Gelegenheit zum Siegtreffer, schoss
aber kurz vor Schluss von der Strafraumgrenze an die Latte (89.).
Heldburg: Kaiser
– Lehmann, Lürtzing, Krämer (46. Wolfschmidt), Hartung, Clauss, Götz, Söllner
(61. Geide), Bertl, Lorz
Eishausen/Streufdorf: Schwab – Thiel, Koch, Podlich, Pfotenhauer (72. S.
Kraft), M. Grimmer (46. Simon), Grill, O. Grimmer, A. Kraft, Holz, S. Grimmer
Ritz
(Eiterfeld) – 180 – 1:0 Hartung (1.), 2:0 Götz (29.), 2:1 Kraft (58.), 2:2
Grill (81./Foulelfmeter)
Quelle:
Freies Wort, Lokalsport Hildburghausen vom 6.4.2016 |