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2. Mannschaft 07/08

Blau-Weiß Heubisch vs. SV Germania Judenbach
2 : 5

Wieder mussten die Heubischer zu Hause eine derbe Schlappe hinnehmen. Favorit Judenbach entführte verdientermaßen die Punkte, weil sie im Herausarbeiten und Verwerten von Torchancen einfach zielstrebiger zu Werke gingen.

So setzte sich Gläser im Sechzehner durch und traf ins lange Eck (24.). Heubischer Torchancen waren Mangelware. Und wenn es welche gab, wurden sie kläglich vergeben.


In der zweiten Hälfte setzten sich die zweifachen Torschützen Kahlau und Gögel bei schnellen Gegenstößen fast ohne Heubischer Gegenwehr durch und verwandelten. Zwei Judenbacher Treffern gingen allerdings Regelwidrigkeiten voraus. Beim 0:2 stand Kahlau im Abseits, das 0:3 wurde durch ein Handspiel eingeleitet.

Das Heubischer Spiel wurde erst besser, als B. Büchner eingewechselt wurde. So betrieben J. Eichhorn und der eingewechselte Chr. Schindhelm etwas Ergebniskosmetik.


Unrühmlicher Höhepunkt des Spiels war ein Handgemenge zwischen Spielern beider Mannschaften einschließlich eines Judenbacher Zuschauers. Letzterer beleidigte permanent Heubischer Spieler. (uste)
 

Heubisch: M. Büchner; St. Matthes, E. Heubach, A. Büchner, H. Schwanenberg, St. Rink (73. St. Koch), R. Heubach, J. Eichhorn (69. B. Büchner), S. Löffler (76. Chr. Schindhelm), K. Büchner, R. Leuthäuser


Judenbach:
M. Lengert; R. Streng, R. Diller, G. Wötzel, Chr. Stellmacher, F. Hammerschmidt, M. Klönne (66. Chr. Popp), T. Gögel, Chr. Kahlau (66. M. Köthe), S. Gläser (75. K. Mack), S. Mack


Quelle: Freies Wort Sonneberg, Lokalsport, 20.09.2007



Sportgerichtsurteil
:


1. Der SV BW Heubisch wird wegen Vernachlässigung von Ordnung und Sicherheit gemäß Strafenkatalog des TFV mit einem Strafgeld i.H.v. 75,00 € belegt und erhält als Auflage 1 eine kostenpflichtige Spielbeobachtung durch den Spielausschuss KFA Sonneberg für 1 Heimspiel.


2. Der SV Judenbach wird wegen Verstoß gegen Ordnungen des TFV gemäß Strafenkatalog der RuVO des TFV Punkt 2.13 mit einem Strafgeld i.H.v. 50,00 € belegt.


3. Der SV BW Heubisch trägt Verfahrenskosten i.H.v. 20,00 € und der SV Germania Judenbach die
Verfahrenskosten i.H.v. 10,00 €, zahlbar mit dem unter 1.-2. genannten Strafgeldern, für den SV BW Heubisch insgesamt 95,00 € und für den SV Germania Judenbach gesamt 60,00 €.


Begründung:

Nach Spielschluss kam es zu einer Rangelei zwischen Spielern beider Mannschaften, die durch einen Zuschauer ausgelöst wurden. Diese Rangelei wertete das Sportgericht als grobe Unsportlichkeit und sprach beiden Vereinen ein Strafgeld aus. Weiterhin wurde der Spielberichtsbogen durch den Betreuer des SV BW Heubisch nicht unterschrieben, obwohl Vereine solche Eintragungen des SR unterschriftlich zur Kenntnis zu nehmen haben. Auch hier war ein Strafgeld auszusprechen.


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